In der Regel führen wir Bestattungen nur in unserem Einzugsgebiet durch. Auf Wunsch können wir jedoch auch darüber hinaus tätig werden. Über die entsprechenden Mehrkosten informieren wir Sie vorab.
Traditionelle Sarg- und Urnenbestattungen sowie anonyme Urnenbeisetzungen werden auf einem Friedhof innerhalb des Einzugsgebiets durchgeführt. Bei allen anderen Beisetzungsformen teilen wir Ihnen den Ort jeweils vorab mit.
Der Verstorbene wird in einem deutschen Krematorium eingeäschert.
Hierfür ist Ihr örtliches Sozialamt zuständig. Bitte erkundigen Sie sich dort. Den Antrag zur Übernahme der Beerdigungskosten müssen Sie persönlich einreichen.
Sie suchen sich Ihr gewünschtes Bestattungspaket aus und beauftragen uns online mit der Durchführung der Bestattung. Extras können hinzugebucht werden.
Falls Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen telefonisch unter 0160 - 14 89 584 sowie per E-Mail unter hallo@eifelland-bestattungen.de zur Verfügung.
Nach der Durchführung der Bestattung erhalten Sie Ihre Rechnung per E-Mail. Bei einer positiven Bonität haben Sie grundsätzlich ein Zahlungsziel von 14 Tagen. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung nach Auftragserteilung per E-Mail.
Bitte entnehmen Sie weitere Einzelheiten unseren AGBs.
Ja. Sprechen Sie uns darauf an.
Nein, das ist nicht möglich.
Das Wahlgrab ist eine Ruhestätte, die eine oder mehrere Grabstellen enthalten kann. Die Lage auf dem Friedhof und die Größe können bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden oder im Trauerfall von den Angehörigen. Familiengräber sind oft Wahlgräber, die über Generationen existieren. Die Ruhefrist kann nach Ablauf immer wieder verlängert werden.
Das Reihengrab ist eine einstellige Grabstätte, deren Lage von der Friedhofsverwaltung vorgegeben wird. Eine Verlängerung der Ruhefrist nach Ablauf ist nicht möglich.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden: Die Kosten für ein Reihengrab für die Beisetzung von Sarg oder Urne werden über die Friedhofsgebühren des jeweiligen Friedhofs festgelegt.
Gern informieren wir Sie vorab zu den aktuellen Preisen.
Auch hierzu gibt es keine allgemeingültige Antwort: Grundsätzlich ist eine Wahlgrabstätte, verglichen mit der Reihengrabstätte, etwas kostenintensiver. Der Preis richtet sich nach der Größe des Grabs sowie außerdem nach der Lage.
Die Kosten sind in den Friedhofsgebühren des jeweiligen Friedhofs aufgeführt, die wir Ihnen gern zeigen.
Eine sehr persönliche Form der Naturbestattung ist die Tree-of-Life-Baumbestattung, die wir als Exklusiv-Partner anbieten. Die Angehörigen können sich einen Wunschbaum aussuchen. Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen in ein speziell entwickeltes Vitalerde-Substratgemisch gegeben, in das der Gedenkbaum eingepflanzt wurde. Sobald der Baum pflanzfähig ist, wird er den Angehörigen von uns mit den entsprechenden Beisetzungsdokumenten überreicht. Gerne informieren wir Sie über die Besonderheiten dieser Möglichkeit.
www.tree-of-life-baumbestattungen.de

Die gesetzliche Erbfolge wird über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Wenn im Trauerfall kein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, erben zuerst der Ehepartner sowie die Kinder und Kindeskinder des Erblassers.
Wer sein Vermögen selbstbestimmt verteilen möchte, sollte ein Testament erstellen. Dieses muss komplett handschriftlich geschrieben werden. Es muss mit dem vollen Namenszug unterzeichnet werden und das Datum und den Ort, an dem es verfasst wird, enthalten. Eine kompetente Beratung in allen Fragen rund um die Erbschaft erhalten Sie bei einem Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Bitte beachten Sie:
Diese Erklärungen stellen keine Rechtsberatung dar. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Um im Sterbefall mögliche Zusatzbelastungen für Ihre Hinterbliebenen zu vermeiden, sollte eine rechtzeitige Regelung des digitalen Nachlasses erfolgen.
Damit stellen Sie sicher, dass die Internetaktivitäten, wie z. B. das Onlinebanking, die Nutzung von Social-Media-Accounts, Streamingdiensten und Abonnements im Falle Ihres Ablebens nicht automatisch weiterlaufen.
Falls die Zugänge für Portale im Internet nicht vorliegen, gibt es für die Angehörigen die Möglichkeit, einen professionellen Dienstleister für die Verwaltung des digitalen Erbes zu beauftragen. Gern helfen wir Ihnen hier mit Kontakten weiter.
Trauernden das Beileid auszusprechen, bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Wie finde ich tröstende Worte? Soll ich anrufen oder schreiben? Kann ich Unterstützung anbieten? Diese und ähnliche Fragen und Unsicherheiten stellen sich oft automatisch ein.
Wir haben ein paar Tipps im Überblick für eine schriftliche Beileidsbekundung:
Trauerwege sind immer individuell. Für viele Hinterbliebene ist der Verlustschmerz jedoch auch Wochen und Monate nach der Beisetzung allgegenwärtig. Die Bewältigung der täglichen Pflichten wird zur Herausforderung, manchmal wird die Pflege von sozialen Kontakten zur Last. Obwohl die Betroffenen viel Trost und Zuspruch erfahren, fühlen sie sich leer, antriebslos und oder auch nur unverstanden.
In diesem Fall ist es empfehlenswert, eine professionelle Trauerbegleitung in Anspruch zu nehmen. Ob als Einzelgespräch, in einer Trauergruppe oder seelsorgerische Zuwendung: Angebote für die Trauerhilfe gibt es für alle individuellen Bedürfnisse.
